Masterstudium Lehramt Sek. AB UF Deutsch
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung ist der Abschluss eines Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung oder eines gleichwertigen Studiums.
Im Masterstudium Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung sind zwei Unterrichtsfächer (UF) oder ein Unterrichtsfach und ein Spezialisierungsfach zu wählen, wobei nur Fächer gewählt werden können, die bereits im vorausgesetzten Bachelorstudium (bzw. gleichwertigen Studium) absolviert wurden. Das Studium qualifiziert zum Unterrichten allgemeinbildender Fächer, wie z.B. Deutsch, in der Sekundarstufe (5. bis 12. bzw. 13. Schulstufe aller Schultypen).
Seit 2015 wird das Lehramtsstudium im Entwicklungsverbund Süd-Ost (EVSO) durchgeführt, das heißt, dass das Studium an den beteiligten Institutionen nach einem gemeinsamen Curriculum durchgeführt wird. Das UF Deutsch kann im EVSO an folgenden Institutionen studiert werden: Karl-Franzens-Universität Graz, Pädagogische Hochschule Steiermark, Alpen-Adria-Universität Klagenfurt, Pädagogische Hochschule Kärnten, Pädagogische Hochschule Burgenland.
Die Übergangsfrist legt das Ablaufdatum eines Curriculums fest: Innerhalb der Übergangsfrist dürfen Studierende das begonnene Studium nach ihrem bisherigen Curriculum weiterführen und abschließen (wobei es keine Rolle spielt, ob sie das Studium nach diesem Curriculum begonnen haben, freiwillig auf dieses umgestiegen sind oder diesem per Gesetz unterstellt wurden). Die Frist ist so bemessen, dass ein Abschluss möglich ist.
Wird das Studium innerhalb der Übergangsfrist nicht abgeschlossen, wird die/der Studierende von Gesetzes wegen dem jeweiligen neuen (laufenden) Curriculum unterstellt, d.h. die/der Studierende muss umsteigen, wenn sie/er weiterstudieren und das Studium abschließen will. Mit dem Ablauf der Übergangsfrist ist ein Curriculum endgültig ausgelaufen.
Für das Masterstudium Lehramt Sek. AB UF Deutsch gilt folgende Übergangsfrist:
Curriculum für das Masterstudium Lehramt Sek. AB 19W in der Fassung von 21W bis Ende SS 2029 = 30.09.2029
Curriculum für das Masterstudium Lehramt Sek. AB 24W bis Ende SS 31 = 30.09.2031
Masterarbeit
Im Rahmen des Masterstudiums ist eine Masterarbeit aus einem der beiden Unterrichtsfächer, aus den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen oder aus der Spezialisierung zu verfassen. Sie kann auch bereichsübergreifend aus zwei oder mehreren der oben genannten Bereiche verfasst werden.
Studierende erhalten im Rahmen der Begleitlehrveranstaltung/en zur Masterarbeit Unterstützung bei der Planung, Durchführung und Fertigstellung ihrer Masterarbeit. Es werden methodische, organisatorische und wissenschaftliche Kompetenzen erlangt und Raum für Austausch und individuelle Beratung geboten.
Weitere Informationen
Im Rahmen des Masterstudiums ist eine Masterarbeit aus einem der beiden Unterrichtsfächer, aus den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen oder aus der Spezialisierung zu verfassen. Sie kann auch bereichsübergreifend aus zwei oder mehreren der oben genannten Bereiche verfasst werden.
Für die Anmeldung und Annahme des Themas und der Betreuerin/des Betreuers gelten die Regelungen jener Bildungseinrichtung, an der die Masterarbeit betreut wird. Bis zur Einreichung der Masterarbeit ist ein Wechsel der Betreuerin/des Betreuers zulässig.
Wenn das Thema der Masterarbeit ganz oder überwiegend dem Unterrichtsfach Deutsch zuzuordnen ist, sind zwei Spezialgebiete aus DEP.001-DEP.004 im Umfang von je 4 ECTS zu wählen. Das Forschungssseminar zum Spezialgebiet der Masterarbeit (DEP.005) ist verpflichtend zu absolvieren, nach Möglichkeit bei der Betreuerin/dem Betreuer der Masterarbeit. Bietet diese/dieser im Zeitraum von zwei Semestern keine Lehrveranstaltung für DEP.005 an, kann eine gleichwertige Lehrveranstaltung bei einer/einem der fachnächsten Lehrenden besucht werden.
Für die Masterarbeit sind 20 ECTS vorgesehen.