Doktoratsstudium der Philosophie
Das Doktoratsstudium der Philosophie dient der Heranbildung des wissenschaftlichen Nachwuchses für qualifizierte Forschung und akademische Lehre in den Geisteswissenschaften.
Es ermöglicht Studierenden mit abgeschlossenem Masterstudium (oder einem anderen gleichwertigen abgeschlossenen Studium) die Durchführung einer unabhängigen und innovativen wissenschaftlichen Arbeit in Form einer Dissertation. Dabei sollen die Studierenden durch die selbstständige Erlangung neuer wissenschaftlicher Erkenntnisse an die geisteswissenschaftliche Forschung auf internationalem Niveau herangeführt werden.
Bei Fragen in Bezug auf das Doktoratsstudium der Philosophie und/oder die Dissertation können Sie sich jederzeit an das Dekanat der Geisteswissenschaftlichen Fakultät wenden.
Dissertation
Die Studierenden des Doktoratsstudium der Philosophie haben durch die Dissertation zu zeigen, dass sie die Befähigung zur selbstständigen und innovativen Lösung von Problemen der aktuellen wissenschaftlichen Forschung erworben haben. Die Dissertation muss eine eigenständige wissenschaftliche Originalarbeit darstellen, in der die neuen wissenschaftlichen Erkenntnisse der geleisteten Arbeit ausgeführt und diese im Kontext des aktuellen Stands der wissenschaftlichen Forschung auf dem betreffenden Fachgebiet dargestellt werden müssen. Die durchgeführten Untersuchungen sind zu dokumentieren und die Ergebnisse in nachvollziehbarer Form zu präsentieren. Die sprachliche und inhaltliche Form der Dissertation muss den im Fachgebiet üblichen Standards folgen.