Bachelorstudium Lehramt Sek. AB UF Deutsch
Curriculum 2019 in der Fassung 2021
Bachelorarbeit
Im Rahmen des Bachelorstudiums ist eine Bachelorarbeit aus einem der beiden Unterrichtsfächer, aus den Bildungswissenschaftlichen Grundlagen oder aus der Spezialisierung zu verfassen. Sie kann auch bereichsübergreifend aus zwei oder mehreren der oben genannten Bereiche verfasst werden.
Die Bachelorarbeit ist eine eigenständig anzufertigende, schriftliche Arbeit. Sie ist im Rahmen einer Lehrveranstaltung abzufassen. Für die Bachelorarbeit sind 5 ECTS-Anrechnungspunkte vorgesehen. Sie kann erst verfasst werden, wenn bereits Prüfungen im Umfang von mindestens 100 ECTS-Anrechnungspunkten in diesem Bachelorstudium positiv absolviert wurden. Ein diesbezüglicher Nachweis ist von den Studierenden im Rahmen der Betreuungsvereinbarung zu erbringen. Das Thema der Bachelorarbeit ist im Einvernehmen mit der/dem Leiter:in der LV festzulegen.
Sie orientiert sich in ihrem formalen Aufbau an wissenschaftlichen Publikationen und an den Regeln guter wissenschaftlicher Praxis. Sie ist grundsätzlich in deutscher Sprache zu verfassen. Nach Absprache mit der/dem Betreuer:in kann die Bachelorarbeit auch in englischer Sprache oder in der Unterrichtssprache der Lehrveranstaltung, in deren Rahmen sie angefertigt wird, verfasst werden.

Den Studierenden am Standort Graz, die ihre Bachelorarbeit im UF Deutsch verfassen wollen, wird dringend empfohlen, die Bachelorarbeit im Rahmen der Seminare DEL.001, DEL.002 des Vertiefungsmoduls Deutsch zu schreiben! Diese Seminare bieten eine theoretische und methodische Vertiefung in einem ausgewählten Themenbereich, der zudem aus fachwissenschaftlicher und fachdidaktischer Perspektive beleuchtet wird. Das ist eine ideale Voraussetzung und Unterstützung bei der Themenfindung für die Bachelorarbeit! Aufgrund der kleinen Gruppengröße der Seminare ist außerdem ein sehr gutes Betreuungsverhältnis gegeben.
Bachelorarbeiten sind an der Universität Graz seit 01.03.2022 ausschließlich in elektronischer Form (PDF/A-Format) bei der Betreuerin/dem Betreuer via UNIGRAZonline einzureichen und werden einer Plagiatsprüfung unterzogen. Sollten Sie Ihre Bachelorarbeit im Rahmen einer Lehrveranstaltung an einer anderen Bildungseinrichtung im Verbund schreiben, erkundigen Sie sich bitte dort über den Ablauf der Einreichung.
Hier finden Sie eine Anleitung für das Einreichen der Bachelorarbeit.
Wissenswertes
Sichtbarkeit der Lehrveranstaltungen
Durch die Kooperation im Entwicklungsverbund Süd-Ost sind im Online-System der zulassenden Institution alle derzeit angebotenen Lehrveranstaltungen des Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe Allgemeinbildung aufgelistet.
Detailinformationen (Ort, Raum etc.) zu den einzelnen Lehrveranstaltungen sind nur dann sichtbar, wenn die Studierenden die LV im Online-System der anbietenden Institution aufrufen. Die Einsicht in die Daten bzw. die Interaktion mit dem System (z.B. LV-Anmeldung) sind nur nach dem Einloggen möglich.
Nähere Informationen zur Sichtbarkeit der Lehrveranstaltungen finden Sie hier.
Übergangsfrist
Die Übergangsfrist legt das Ablaufdatum eines Curriculums fest: Innerhalb der Übergangsfrist dürfen Studierende das begonnene Studium nach ihrem bisherigen Curriculum weiterführen und abschließen (wobei es keine Rolle spielt, ob sie das Studium nach diesem Curriculum begonnen haben, freiwillig auf dieses umgestiegen sind oder diesem per Gesetz unterstellt wurden). Die Frist ist so bemessen, dass ein Abschluss möglich ist.
Wird das Studium innerhalb der Übergangsfrist nicht abgeschlossen, wird die/der Studierende von Gesetzes wegen dem jeweiligen neuen (laufenden) Curriculum unterstellt, d.h. die/der Studierende muss umsteigen, wenn sie/er weiterstudieren und das Studium abschließen will. Mit dem Ablauf der Übergangsfrist ist ein Curriculum endgültig ausgelaufen.
Für das Bachelorstudium Lehramt Sek. AB UF Deutsch gilt folgende Übergangsfrist:
Curriculum für das Bachelorstudium Lehramt Sek. AB 19W in der Fassung von 21W bis Ende SS 2029 = 30.09.2029
Informationen für Umsteiger:innen
Innerhalb der Übergangsfrist können Studierende freiwillig auf das neueste („laufende“) Curriculum umsteigen. Nach Ablauf der jeweils geltenden Übergangsfrist wird die/der Studierende von Gesetzes wegen dem laufenden Curriculum unterstellt. Empfohlene Vorgangsweise bei einem Umstieg, auch „Ummeldung“ genannt:
- Vor- und Nachteile eines Umstiegs prüfen, mithilfe der Äquivalenzlisten und unter Einbeziehung der individuellen Studiensituation.
- Den Umstieg während der allgemeinen Zulassungsfrist in der Studienabteilung melden.
- Die bisher absolvierten Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen in UNIGRAZonline gemäß den Äquivalenzlisten anerkennen lassen – Anleitung unter Anerkennungen.
Zusatzinfo: Wenn eine individuelle Anerkennung notwendig erscheint, die von der Äquivalenzliste abweicht, sollte vor der Beantragung der Anerkennung mit der zuständigen Anerkennungsbeauftragten Rücksprache gehalten werden.
- Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die nach neuem Curriculum Voraussetzung für weiterführende Lehrveranstaltungen sind, sind ehestmöglich nachzuholen! Ausnahmegenehmigungen für die Anmeldung zu weiterführenden Lehrveranstaltungen bei fehlender Voraussetzung können von der/dem Cuko-Vorsitzenden bzw. von der zuständigen Person nur in begründeten Fällen und für einen begrenzten Zeitraum erteilt werden.
Äquivalenzliste
Gleichwertigkeitslisten Bachelorstudium Lehramt Sek. AB UF Deutsch - Bachelorstudium Germanistik
Für Anerkennungen bei einem Wechsel vom Lehramtsstudium zum Fachstudium Germanistik (oder umgekehrt) sowie bei einem parallelen Studium Lehramt UF Deutsch und Bachelor Germanistik wurden sog. Gleichwertigkeitslisten erstellt, die der Orientierung dienen und das Anerkennungsverfahren erleichtern. Die Gleichwertigkeitslisten sind aber keine Äquivalenzlisten im rechtlichen Sinne, daher rechtlich nicht verbindlich. Anerkennungsanträge nach den Gleichwertigkeitslisten werden vom Cuko-Vorsitzenden bzw. den Anerkennungsbeauftragten immer individuell geprüft und entschieden.
Gleichwertigkeitslisten