Bachelorstudium Germanistik
Für eine bessere Orientierung im Bachelorstudium Germanistik
Übergangsfrist
Bis zum 30.9.2024 (= Ende des Sommersemesters 2024) kann das Studium nach dem auslaufenden Curriculum 17W weitergeführt und abgeschlossen werden, der Übertritt auf den neuen Studienplan (2020) ist freiwillig.
Wird das Studium innerhalb der Übergangsfrist nicht abgeschlossen, wird die/der Studierende von Gesetzes wegen dem jeweiligen neuen (laufenden) Studienplan unterstellt, d.h. die/der Studierende muss umsteigen, wenn sie/er weiterstudieren und das Studium abschließen will.
Die wichtigsten Änderungen im Bachelorstudium Germanistik 2020W
Modul B (Germanistisches Einführungsmodul)
Die LV „Literaturwissenschaftliche Textanalyse“ wird forthin als Vorlesung mit Übung und in mehreren Parallelgruppen angeboten. Die VO „Literatur und Kultur“ ist nicht mehr Voraussetzung für den Besuch der VU „Literaturwissenschaftliche Textanalyse“.
Modul C „Neuere deutschsprachige Literatur“ (2017W: Modul 1)
Das PS „Literaturwissenschaftliches Forschen“ bleibt inhaltlich gleich, wird jedoch in „Themen der Literaturwissenschaft“ umbenannt.
Modul F „Deutsche Sprache: Struktur, Bedeutung, Gebrauch“ (2017W: Modul 4)
Im Modul werden die Proseminare „Grammatik II“ und „Textlinguistik“ durch die Proseminare „Syntax-Semantik-Schnittstelle“ und „Semantik-Pragmatik-Schnittstelle“ ersetzt.
Das Proseminar „Textlinguistik“, dessen Besuch sich zur Vorbereitung auf die Fachprüfung ‚Deutsche Sprache‘ empfiehlt, wird im Wahlfachmodul L „Sprache – Text – Kultur“ angeboten.
Modul G „Deutsche Sprache: Variation, Geschichte, Wandel“ (2017W: Modul 5)
Das Proseminar „Pragmatik und Varietätenlinguistik“ wird durch das Proseminar „Variationslinguistik und Soziolinguistik“ ersetzt.
Modul H „Praktische Germanistik“ (2017W: Modul 6)
Im Modul H werden die beiden Lehrveranstaltungen H.2.b ‚Mündliche Kommunikation‘ und H.2.c. ‚Argumentieren und Diskutieren‘ durch eine LV mit dem Titel ‚Rhetorik und Argumentation‘ ersetzt. Die LV ‚Schreiben‘ entfällt.
Modul K „Literatur und Kultur – Interkulturalität“ (2017W: Modul 9)
Das Modul wird um die folgenden Lehrveranstaltungen ergänzt:
K.2 „Literatur- und Kulturtheorien“ (UE, 2 ECTS)
K.6 „Deutschsprachige Literatur im Kontext europäischer Kultur und Kulturgeschichte“ (VU, 3 ECTS) K.7 „Dialektale Literaturen und Kulturen“ (VU, 3 ECTS)
K.8 „Archive der Literatur – Literatur als Archiv“ (VU, 3 ECTS)
Die LV „Deutsch-nordische Wechselbeziehungen“ (VU, 3 ECTS) wird auch weiterhin im Modul K – und zwar als Spezifikation zum Thema „Deutschsprachige Literatur im Kontext europäischer Kultur und Kulturgeschichte“ – angeboten.
Im Gegenzug werden die folgenden Lehrveranstaltungen gestrichen: „Griechische Literatur im Überblick I und II“, „Römische Literatur im Überblick I und II“, „Survey of Anglophone Literatures (Focus Britain)“, „Survey of Anglophone Literatures (Focus America)“.
Modul L „Sprache – Text – Kultur“ (2017W: Modul 10)
Folgende Lehrveranstaltungen des Moduls werden gestrichen: „Einführung in die Soziolinguistik“, „Einführung in die Psycholinguistik“, „Semantik“.
Durch Absolvierung der einstündigen VO „Einführung in DaF/DaZ“ sind 2 ECTS anstatt wie bisher 1,5 ECTS zu erwerben. Die VO „Sprachen der Welt“ wird mit 4 ECTS anstatt wie bisher mit 2 ECTS bedacht.
Die VO „Kommunikation, Sprache und Literalität“ wird durch die VU L.3 „Text und Kultur“ (2 ECTS) ersetzt.
Das Modul wird zudem durch das Proseminar L.7 „Textlinguistik“ (3 ECTS) ergänzt.
Voraussetzungsketten
Im Sinne der besseren Studierbarkeit des BA-Studiums Germanistik wurden im Curriculum 2020 die Voraussetzungsketten gelockert. Forthin ist für den Besuch einzelner Lehrveranstaltungen nicht mehr der Abschluss ganzer Module, sondern jener Lehrveranstaltungen vorgesehen, in denen die für die entsprechende Lehrveranstaltung notwendigen Kenntnisse und Fähigkeiten erworben wurden.
Informationen für Umsteiger:innen
Innerhalb der Übergangsfrist können Studierende freiwillig auf den neuen/laufenden Studienplan umsteigen (in offizieller Diktion: in das neue Curriculum übertreten). Dazu sind folgende Schritte zu setzen:
- Vor- und Nachteile eines Umstiegs prüfen, mithilfe der Äquivalenzlisten und unter Einbeziehung der individuellen Studiensituation. Zusatzinfo: Die Äquivalenzlisten werden jeweils mit dem neuen Curriculum (als Anhang IV) verlautbart: Äquivalenzlisten BA 2020
- Den Umstieg in der Studienabteilung melden, was jeweils nur innerhalb der Zulassungsfrist möglich ist. Zusatzinfo: Während der Übergangsfrist kann die/der Studierende den Zeitpunkt (das Semester) des Umstiegs selbst entscheiden, der Umstieg kann jederzeit (in der Zulassungsfrist) erfolgen.
- Die bisher absolvierten Lehrveranstaltungen bzw. Prüfungen in UNIGRAZonline gemäß den Äquivalenzlisten anerkennen lassen (Anleitung dazu unter Anerkennungen bzw. Äquivalenzeinträge). Auskünfte und Hilfestellungen bei UGO-technischen Fragen gibt die Dekanatsmitarbeiterin Frau Bianca Redhead-Trettenbrein (zuerst aber bitte den Leitfaden genau lesen!) Zusatzinfo: Da es verlautbarte Äquivalenzlisten gibt, ist eine individuelle, bescheidmäßige Anerkennung in der Regel nicht erforderlich; wenn eine individuelle Anerkennung notwendig erscheint, sollte vor der Beantragung der Anerkennung mit der Cuko-Vorsitzenden Rücksprache gehalten werden.
- Lehrveranstaltungen/Prüfungen, die nach neuem Curriculum Voraussetzung für weiterführende Lehrveranstaltungen sind, sind ehestmöglich nachzuholen! Ausnahmegenehmigungen für die Anmeldung zu weiterführenden Lehrveranstaltungen bei fehlender Voraussetzung können vom Cuko-Vorsitzenden nur in begründeten Fällen und für einen begrenzten Zeitraum erteilt werden.
Bachelorarbeit
In den Bachelorseminaren, die die Studierenden nach Maßgabe des Angebots wählen können, erfolgt die vertiefte Auseinandersetzung mit Fragen der Neueren deutschsprachigen Literatur, der Germanistischen Mediävistik bzw. der Deutschen Sprache. Sie dienen auch dazu, Themen für die Bachelorarbeit zu entwickeln.
Die Themen der Bachelorarbeiten können aus den Themen der Bachelorseminare entwickelt werden oder in Absprache mit einer Lehrenden/einem Lehrenden einer absolvierten prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung der drei Fächer „Deutsche Sprache“, „Germanistische Mediävistik“ oder „Neuere deutschsprachige Literatur“ gewählt werden.
Die Bachelorarbeit wird in UNIGRAZonline hochgeladen und automatisch einer Plagiatsprüfung unterzogen. Hier finden Sie eine Anleitung für das Hochladen.
Für die Bachelorarbeit sind 5 ECTS vorgesehen.